Faktenkompass

„Asylbewerber können uneingeschränkt arbeiten."

Falsch

Asylbewerber benötigen eine Genehmigung zur Beschäftigung.

Gemäß den Informationen der Bundesagentur für Arbeit müssen Asylbewerber und Geduldete vor einer Beschäftigung die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Diese Genehmigung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Beschäftigung den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Aufenthaltsstatus von geflüchteten Beschäftigten

Bundesagentur für Arbeit

Informationen zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten.

Das ist nicht korrekt. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich.

#Asyl #Beschäftigung #Migration